Montag, 13. August 2012

Strafantrag

Ich erstatte hiermit Strafanzeige und stelle Strafantag gegen

Gisela van der Heijden - bis Ende Juni 2012 Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg - heute ...Die Privatadresse ist mir nicht bekannt.

wegen Betruges und aller weiteren infrage kommenden Straftaten.

Begründung

Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - damals noch Jugendhilfe Lüneburg - ist 1973 gegründet worden. Zu ihr gehört seit 1993 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gegründet worden ist. Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch kürze ich mit TG ab.

Ende Dezember 2010 und am 24. Januar 2011 hat Ruthard Stachowske auf den Internet-Seiten der TG einen Beitrag veröffentlicht, in dem mir vorgeworfen wurde, ich hätte mich "mit Eltern von Kindern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder derartige Gefahren selbst begründen". Daraufhin erwirkte ich am 9. März 2011 vor dem Landgericht in Hamburg (324 O 127/10) einen Beschluss, dem sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 24. Juni 2011 per Abschlusserklärung unterwarf. Das Hamburger Landgericht stellte fest, dass Ruthard Stachowske in seinem Beitrag zwar lediglich von Stalkern gesprochen hatte, ich aber eindeutig erkennbar sei, weil ich der Einzige sei, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet.

Die Abschlusserklärung wurde von Gisela van der Heijden unterschrieben. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verpflichtete sich nicht nur dazu, diese Behauptung nicht selbst aufzustellen, sondern auch dazu, diese nicht verbreiten zu lassen. Für "jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung" wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, "deren Höhe nach Billigkeit festzulegen ist, die von einem Gericht überprüft werden kann".

Da ich am 23. März 2012 um 10.30 Uhr auf den Internet-Seiten von Ruthard Stachowske einen Beitrag entdeckte, in dem diese Behauptung wiederholt wurde, schickte ich noch am gleichen Tag ein Schreiben an Gisela van der Heijden und bezifferte die Vertragsstrafe auf 4 999 Euro. Ich bot der Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine richterliche Überprüfung meiner Forderung an. Sie reagierte nicht.  In seinem Internet-Beitrag, den ich am 23. März 2012 entdeckte, bediente sich Ruthard Stachowske der Formulierung: "Hintergrund...war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden." Dieses "Wir" hat sich eindeutig auf die TG bezogen, die zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehört. Darauf wies ich Gisela van der Heijden hin, die aber weiter duldete, dass Ruthard Stachowske im Namen der TG, somit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sprach.

Deswegen beantragte ich beim zentralen Mahngericht in Uelzen einen Mahnbescheid, der Anfang Mai 2012 zugestellt wurde. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg widersprach ohne Begründung. Also plante ich eine Klage, bat aber erst einmal das Mahngericht um eine Kopie des Widerspruchs, um festzustellen, wer diesen Widerspruch unterschrieben hatte. Diese Kopie bekam ich am 10. August 2012. Unterschrieben hatte Gisela van der Heijden, der Widerspruch war laut Eingangsstempel am 2. Mai 2012 beim Mahngericht eingegangen.

Ich war stets um eine gütliche Einigung bemüht, bekam aber auch von dem Nachfolger von Gisela van der Heijden keine Antwort. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist seit Anfang Februar 2012 eine hundertprozentige Tochter der Step gGmbH in Hannover. Nach dem Ausscheiden von Gisela van der Heijden übernahm der Step-Geschäftsführer Serdar Saris auch die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Jedenfalls wird das im Internet so behauptet. Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob meine Strafanzeige und mein Strafantrag auf Serdar Saris erweitert werden muss, da er den Vorgang kennen müsste.

Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:

Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.

Mit frdl. Gruß
--
Polizeiinspektion Lüneburg /
Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Fachkommissariat 3
Birgit Prüße

Kriminalhauptkommissarin
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131/29-2431
Fax 04131/29-2330


Einmal abgesehen davon, dass ich Gisela van der Heijden keine "belästigenden mails" schicke, ist für mich rätselhaft, warum sie sich an die Lüneburger Polizei gewendet hat. Wäre ich der Auffassung, dass mich jemand mit mails belästigt, würde ich mich an die für mich zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg wenden. Das ungewöhnliche Vorgehen werte ich als Einschüchterungsversuch. Offenbar wollte Gisela van der Heijden unangenehmen Fragen zur Abschlusserklärung und zu ihrem Schweigen vorbeugen.

Mit Gisela van der Heijden, die am 1. Januar 2011 die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm, hatte ich nach einem Treffen in Bremen einen intensiven mail-Kontakt. Sie stellte mir ab 2. Juni 2011 viele Fragen zu Vorkommnissen in der TG. Dabei handelte es sich um eine bezahlte Beratertätigkeit. Ihre Kündigung bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kam für mich überraschend. Im Netz fand ich einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass sie nun Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding sei. Also schickte ich ihr eine mail, in der ich sie über einen noch nicht abgearbeiteten TG-Vorgang informierte.

Was das mit Belästigung zu tun hat, weiß ich nicht - und warum sie einer klaren Stellungnahme zu der Vertragsstrafe und zu meiner Sichtweise ausweicht, verstehe ich nicht. Nach meiner Rechtsauffassung ist eine richterliche Überprüfung meiner Forderung Sache der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, nicht meine. Außerdem vermeide ich juristische Auseinandersetzungen, wenn ein Gespräch sinnvoll erscheint.

Auch in einer anderen mail hat mich Gisela van der Heijden angeschwärzt. Meinen Anwalt versorgte sie hin und wieder mit falschen Behauptungen, die ihn irritierten. So bekam ich am 1. Dezember 2011 von ihm diese mail:

Frau vdH berichtete, Sie hätten ein Telefongespräch aufgenommen und damit gedroht, dieses zu veröffentlichen.
Das heimliche Anfertigen von Telefonaufzeichnungen ist ein Straftatbestand, Nötigung ebenfalls.

Mit vdh meinte er Gisela van der Heijden. Dass ich ein Telefongespräch aufgenommen habe, war ebenso frei erfunden wie die angebliche Drohung mit einer Veröffentlichung. Damals hatte ich die Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg um Hilfe gebeten, weil sich eine Familie bei mir gemeldet hatte. Dabei ging es um eine 10- und eine 11-Jährige, die immer noch in der TG waren, obwohl die Mutter nicht mehr dort ist. Die 13-jährige Schwester der beiden Mädchen war im Februar 2011 aus der Einrichung abgehauen. Sie lebt inzwischen in Süddeutschland. Meine Frage, was diese beiden Kinder in einer Drogentherapieeinrichtung verloren haben, scheint mir berechtigt zu sein.

Die nötigen Unterlagen reiche ich nach, sobald mir die Vorgangsnummer vorliegt. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass es inzwischen eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske gibt. Zeitungsberichten zufolge hat die Sucht- und Jugendhilfe den Kündigungsschutzprozess bereits in fast allen Punkten verloren, noch in diesem Monat soll der dritte Termin stattfinden.

Strafantrag Ende

12. August 2012. Diese Veröffentlichung sollte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als letzte Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung werten. Morgen werde ich mich noch mit dem Mahngericht in Uelzen beraten...Die beiden Kinder, von denen hier die Rede ist, sollten längst in Wohnortnähe ihrer Familie sein...

13. August 2012. Ich habe mit dem Gericht gesprochen. Darüber ist auch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Im Netz findet man übrigens immer noch die Behauptung, die Therapie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch dauere sechs Monate im Stammhaus...







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen