Freitag, 24. August 2012

Strafantrag (II)

Ich soll mich nun an Schiedsmann aus Kirchgellersen wenden

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat auch Punkt 2 meiner Strafanzeige abgehakt. Dabei ging es um die eidesstattlich versicherte Behauptung der ehemaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, der damalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, habe im Januar und Februar 2011 behauptet, ich sei "pädophil". So was mache Stachowske gerne.

Da die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" erkannte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Offen stehe mir jetzt der Gang zum Amtsgericht. Dazu wird angemerkt: "...dass die Privatklage in der Regel erst dann zulässig ist, wenn eine Verhandlung zur Beilegung des Streits (Schlichtungsverhandlung) bei dem Schiedsamt der Gemeinde, in der der Beschuldigte wohnt, erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder zu Protokoll des gemeindlichen Schiedsamtes beantragt werden."

Wäre sicherlich eine spannende Angelegenheit, denn vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske behauptet, dass Gisela van der Heijden - jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding - nicht die Wahrheit sage. Das könnten mehrere Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bezeugen.

Eine Schlichtungsverhandlung mit Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden und Mitarbeitern der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (die wahrscheinlich gar nicht mehr dort sind) könnte ein weiterer peinlicher Höhepunkt in der Geschichte einer peinlichen Einrichtung werden.

Das Lüneburger Amtsgericht hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass der zuständige Schiedsmann Hans-Joachim Einfeldt aus Kirchgellersen sei. Ein Schiedsamt gebe es nicht. Diesem Schiedsmann habe ich soeben auf Band eine Nachricht hinterlassen.

Strafantrag (I): Keine tatsächlichen Anhaltspunkte



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