Donnerstag, 30. August 2012

Step-Einsamkeit (II)


Mail an
 
Jobcenter Wilhelmshaven
Herderstraße 10
26382 Wilhelmshaven

Sehr geehrte Frau/Herr W.,
da Sie von mir wissen wollen, wofür ich in der 20. und in der 21. Kalenderwoche 2011 Geld von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg bekommen habe, da sich bei der Step gGmbH Hannover als möglicherweise neue Gesellschafterin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg stets nur ein Automat meldet und bei Kontaktaufnahmen auf dem Postweg niemand reagiert, habe ich soeben die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg unter der Rufnummer 04131/8561-0 angerufen.
Es meldete sich eine Mitarbeiterin mit "Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, R.". Ich bat darum, mit der Buchhaltung verbunden zu werden. Darauf antwortete diese Mitarbeiterin erst, ich müsse mich am Montag wieder melden, weil die Buchhaltung in Urlaub sei, dann sagte sie: "Eigentlich müssten Sie sich da aber an die Geschäftsführung wenden." Als ich fragte, wer das dann denn sei, antwortete sie (mit zittriger Stimme): "Darüber möchte ich mit Ihnen eigentlich nicht sprechen. Haben Sie dafür bitte Verständnis."
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, ist bis Ende Juni 2012 Gisela van der Heijden Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen. Dann wechselte sie zum Bayerischen Roten Kreuz in Erding. Auch sie hat bislang nicht reagiert. Laut Impressum der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover die Nachfolge. Deute ich jedoch die Reaktion von Frau R. bei meinem heutigen Anruf richtig, ist das inzwischen zweifelhaft. Oder man will mich mit Vorsatz betrügen. Dazu müsste Frau R.  eine entsprechende Anweisung bekommen haben. Von wem? Dem Jobcenter von Wilhelmshaven ist auch bekannt, dass ich m. E. noch Geld von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg zu bekommen habe.
 
Kopie
Staatsanwaltschaft Lüneburg
NZS 1107 Js 21172/12

Step-Einsamkeit (I): Nur automatisierte mails
 

Step-Einsamkeit

Landeszeitung für die Lüneburger Heide.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Offene mail an die Step gGmbH in Hannover - 29. August 2012
Geschäftsführer Serdar Saris
 
Sehr geehrter Herr Saris,
 
wie auch Sie sicherlich im Februar 2012 der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" entnommen haben, kooperiert die von Ihnen geleitete Step gGmbH Hannover seither mit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Sogar ein Foto von Ihnen ist damals erschienen, das Sie mit Gisela van der Heijden zeigt. Die war da noch Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg.
 
Dieses Foto ist zwar nicht so berühmt geworden, wie vor vielen Jahren ein Foto der Staatenlenker des so genannten "Ostblocks", auf dem  Alexander Dubček fehlte, obwohl er bei diesem Treffen dabei gewesen war, aber mir sind inzwischen auch bei dem in der "Landeszeitung" veröffentlichten Schnappschuss Zweifel an der Echtheit gekommen. Dubček hatten seine sozialistischen Brüder wegretuschieren lassen, weil der "Prager Frühling" inzwischen niedergewalzt worden war, Sie, Herr Saris, sind möglicherweise von der "Landeszeitung" hinzuretuschiert worden, weil Sie eine Reform der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nie in Erwägung gezogen haben. Sie sind ja auch kein Sozialist, sondern ehemaliger Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover.
 
Ob Sie mittlerweile auch wissen, dass Gisela van der Heijden nach Erding zum Bayerischen Roten Kreuz gegangen ist, um dort Kreisgeschäftsführerin zu werden, weiß ich nicht. Das hat auch nur in Zeitungen gestanden, die in Bayern erscheinen. Die lesen Sie wahrscheinlich nicht. Was auch für das Internet-Impressum der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gelten könnte. Dort werden Sie seit dem Weggang von Gisela van der Heijden als Nachfolger genannt.
 
Seit Sie, Herr Saris, Geschäftsführer der Sucht- und Jugenhilfe Lüneburg sein sollen,  scheitert jede Kontaktaufnahme mit Ihnen, obwohl mich Gisela van der Heijden vor über einem Jahr um Hilfe gebeten hatte, die ich ihr auch zuteil werden ließ, und Sie sich eigentlich dafür interessieren müssten, ob es noch offene Fragen gibt. Die gibt es.
 
Und was ist geschehen? Am 2. August 2012 habe ich eine automatisch erstellte mail Ihrer Mitarbeiterin Katharina Jahn bekommen, die mir um 16:01:38 Uhr mitteilte, sie kehre am 8. August 2012 zurück. Nach ihrer Rückkehr hörte ich trotz einer zweiten mail nichts von ihr.
 
Gestern bekam ich ein Schreiben des Jobcenters von Wilhelmshaven. Darüber habe ich die Step gGmbH sofort informiert. Und was ist geschehen? Um 16:01:51 Uhr bekam ich eine automatisch erstellte mail Ihrer Mitarbeiterin Inga Schuster, die mir mitteilte, sie sei am 18. September 2012 wieder an ihrem Arbeitsplatz, um 16:01:58 Uhr eine von ihrer Mitarbeiterin Franziska Toennies, die mir mitteilte, sie sei in diesem Jahr nicht mehr erreichbar, um 16:02:04 Uhr eine von Ihrer Mitarbeiterin Madeleine Linkendey, die mir mitteilte, sie sei am 12. September 2012 wieder da.

Sehr geehrter Herr Saris, Sie bekommen diese mail, weil ich feststellen möchte, wer heute nicht für die Step gGmbH arbeitet. Eine Kopie bekommt das Jobcenter von Wilhelmshaven.

Die mails vom 28. August 2012

Doch jemand im Büro? 30. August 2012

Gestern habe ich von der Step gGmbH Hannover keine automatisierten mails bekommen. Ist doch jemand im Büro?
 
 

Dienstag, 28. August 2012

"Mir wurde bekannt"


Jobcenter von Wilhelmshaven erkundigt sich nach Einnahmen

"Mir wurde bekannt", beginnt ein Schreiben, das ich heute vom Jobcenter in Wilhelmshaven bekommen habe. Weiter im Text: "...dass Sie im Jahre 2011 folgende Zahlungen von der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gGmbH bekommen haben..."

Es folgen zwei Beträge, bei denen es sich um die Erstattung von Fahrtkosten für ein Treffen mit der damaligen Geschäftsführererin Gisela van der Heijden in Bremen und um die teilweise Erstattung von Gerichts- und Anwaltskosten geht. Wer - außer der Buchhaltung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und ich - kennt die genaue Höhe der Beträge?

Dann schreibt mir das Jobcenter von Wilhelmshaven auch noch: "Des Weiteren sollen Sie Zahlungen von Ihrem Rechtsanwalt K. bekommen haben." Woher kennt das Jobcenter den Namen meines Anwaltes, der mich auch noch bezahlt haben soll? Mein Anwalt hat dafür keine Erklärung. Will mir aber bescheinigen, dass er mich keinesfalls für irgendetwas entlohnt hat.

Nach mehreren Anläufen habe ich soeben die Servicestelle der Jobcenter in Uelzen erreicht. Die kann mich angeblich nicht direkt mit dem Jobcenter in Wilhelmshaven verbinden, auch die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters will man mir nicht verraten. Das Jobcenter werde informiert, eventuell bekäme  ich innerhalb von 48 Stunden einen Rückruf, heißt es.

Über das Schreiben des Jobcenters von Wilhelmshaven habe ich inzwischen auch die ehemalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden und den neuen Geschäftsführer Serdar Saris von der Step gGmbH in Hannover in Kenntnis gesetzt.

Wissen will ich vom Jobcenter in Wilhelmshaven: Handelt es sich um einen anonymen Hinweis? Klar gemacht habe ich der Servicestelle in Uelzen, dass ich es satt habe, nicht nur viel Zeit und Geld für die Beratung von Betroffenen zu investieren, auf Anwalts- und Gerichtskosten von nahezu 3 000 Euro sitzen zu bleiben, weil die Sucht- und Jugendhilfe entweder gar nicht reagiert oder Versprechen bricht - und dann auch noch solche Schreiben zu bekommen, während sich der neue Geschäftsführer Serdar Saris in meiner Sache um nichts kümmert und die ehemalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden so tut, als ginge sie das alles nichts mehr an.

Sollte sich jemand die Frage stellen, warum ich Hartz-IV-Empfänger geworden bin, der lese mein blog über die Staatsanwaltschaft Hannover, die ab 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen mich verschlampt hat, mich ohne Beweismittel anklagte, dann belog. Inzwischen ist nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichtes eine Verfassungsbeschwerde von mir verschwunden. Worüber ich den Bundespräsidenten Joachim Gauck informiert habe. Der antwortet nicht.

Ist die Step gGmbH eine Phantom-Einrichtung?

Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg blockt ab

Mein blog über die Staatsanwaltschaft Hannover

P. S. Hoffentlich wendet sich Gisela van der Heijden nicht wieder an die Lüneburger Polizei,  um zu behaupten, sie bekäme belästigende mails von mir...

Erneut: Lesestoff für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg

Montag, 27. August 2012

Die "Lebenshilfe-Szene"


Splittet sich immer mehr auf

"Für Stefan Barthel von der Berliner Sekten-Leitstelle ist dies nur ein Beispiel dafür, dass Scharlatane zunehmend im Verborgenen – oft im privaten Rahmen – arbeiten. "Seit vier, fünf Jahren gibt es das Phänomen, dass sich die sogenannte Lebenshilfeszene stark splittet und große klassische Sekten langsam verschwinden", weiß Barthel. Solange diese Gruppen sich nicht strafbar machten, könnten sie nur schwer bekämpft und nicht namentlich genannt werden, sagt Barthel." Schreibt die "Berliner Zeitung".

Zu den "großen klassischen Sekten" wird in diesem Artikel auch die Scientology Church gezählt, die jedoch in Deutschland nie sonderlich groß gewesen ist, sondern groß spekuliert wurde, bis die Mitgliederzahl angeblich bei 300 000 lag. So sicherte beispielsweise eine Verbraucherschützerin aus dem Raum München die hohen Auflagen ihrer Bücher, die werbewirksam nachts in die Buchhandlungen gebracht wurden. Mit Hysterie hat man schon häufiger genauso viel Geld verdient, wie mit Sekten- und Esoterik-Humbug.

In Krisenzeiten klammern sich Menschen auch an den letzten Strohhalm und reagieren mit ihren Gurus blindwütig-verzweifelt auf Warnungen. Scharlatane werden reich, können sich deshalb teure Anwälte leisten, die Kritiker mundtot machen. Ein Jurist aus Münster kann davon ein garstig Lied singen, das ich hier nicht einmal verlinken darf, wenn ich nicht Gefahr laufen will, ebenfalls verklagt zu werden.

Das wäre auch aus einem zweiten Grund gefährlich. Der heißt: Feigheit der Kritiker. Unzählige Weltansschauungsbeauftragte der evangelischen Kirche haben sich vor Jahren hinter einer Äußerung von Norbert Blüm verschanzt, der die Scientology Church als "kriminelle Organisation" einstufte. Schon zogen sie mit der Formulierung los: "Die nach Auffassung von Norbert Blüm ´kriminelle Organisation´..." Eine eigene Meinung schienen sie nicht zu haben.

Auf die verzichtete auch der Weltanschauungsbeauftragte von Hannover, als mich die Neuapostolische Kirche 1988 wegen eines Interviews mit dem Evangelischen Kirchenfunk Niedersachsen angezeigt hatte. Obenauf war der erst wieder, als die Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren eingestellt hatte, weil meine Kritik berechtigt sei. Diesen Beschluss kopierte dieser Weltanschauungsbeauftragte und verschickte ihn an seine Kolleginnen und Kollegen. Verteidigt hatte ich mich alleine - ohne jede offizielle Hilfe von evangelischer Seite. Dafür half ich anschließend ungefähr 2 000 Sektenaussteigerinnen und Sektenaussteigern, von denen viele den Weg über die Evangelische Zentralstelle für Weltansschauungsfragen (EZW) zu mir fanden. Als ich die EZW auf die Beratungskosten hinwies, überwies man mir eine "einmalige Spende" in Höhe von 200 Mark!

Die Neuapostolische Kirche ist übrigens tatsächlich eine "klassische Sekte" - und zwar in mehrfacher Hinsicht. Sie entstand 1896 nach unzähligen Abspaltungsprozessen und folgte bedingungslos Meistern, die sich "Stammapostel" nannten. Nur diese Meister verkörperten den "richtigen Weg". Wer ihnen nicht glaubte, galt als verdammt und gehörte zum Anhang des Teufels, dem bis zum Jahre 2000 der Garaus gemacht werden sollte. Was sich als Irrtum erwiesen hat, von dem sich die Neuapostolische Kirche nur schwer erholt - oder gar nicht mehr.

Die Zeugen Jehovas sind die zweite "klassische Sekte". Die hat in Deutschland eine erstaunlich stabile Zahl an Anhängern, obwohl alle, die sich hartnäckig nicht an die internen Regeln halten, wieder ausgeschlossen werden. Offenbar sind in dieser Sekte Angst und das Gefühl des Auserwähltseins stärker verankert als in den "klassischen Sekten", die laut "Berliner Zeitung" schrumpfen und "langsam verschwinden".

Parallelwelten erschaffen sich immer wieder neu. Dafür gibt es viele Gründe. Wer nicht in diesen Sog geraten will, muss stark sein oder gestärkt werden.




Freitag, 24. August 2012

Strafantrag (II)

Ich soll mich nun an Schiedsmann aus Kirchgellersen wenden

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat auch Punkt 2 meiner Strafanzeige abgehakt. Dabei ging es um die eidesstattlich versicherte Behauptung der ehemaligen Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, der damalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Ruthard Stachowske, habe im Januar und Februar 2011 behauptet, ich sei "pädophil". So was mache Stachowske gerne.

Da die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse" erkannte, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Offen stehe mir jetzt der Gang zum Amtsgericht. Dazu wird angemerkt: "...dass die Privatklage in der Regel erst dann zulässig ist, wenn eine Verhandlung zur Beilegung des Streits (Schlichtungsverhandlung) bei dem Schiedsamt der Gemeinde, in der der Beschuldigte wohnt, erfolglos geblieben ist. Die Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder zu Protokoll des gemeindlichen Schiedsamtes beantragt werden."

Wäre sicherlich eine spannende Angelegenheit, denn vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske behauptet, dass Gisela van der Heijden - jetzt Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding - nicht die Wahrheit sage. Das könnten mehrere Mitarbeiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bezeugen.

Eine Schlichtungsverhandlung mit Ruthard Stachowske, Gisela van der Heijden und Mitarbeitern der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (die wahrscheinlich gar nicht mehr dort sind) könnte ein weiterer peinlicher Höhepunkt in der Geschichte einer peinlichen Einrichtung werden.

Das Lüneburger Amtsgericht hat mir soeben telefonisch mitgeteilt, dass der zuständige Schiedsmann Hans-Joachim Einfeldt aus Kirchgellersen sei. Ein Schiedsamt gebe es nicht. Diesem Schiedsmann habe ich soeben auf Band eine Nachricht hinterlassen.

Strafantrag (I): Keine tatsächlichen Anhaltspunkte



Donnerstag, 23. August 2012

Wagnis Kinder

Nicht vertrieben - schlecht benotet

Niedlich! Mein Bericht über Stachowskes vergeblichen Versuch, meine Veröffentlichungen auf www.wagniskinder.de aus dem Netz zu vertreiben, hat zumindest eine schlechte Note bekommen. Die von dem ehemaligen Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eingeschalteten Web-Killer aus München werden dafür wohl nicht verantwortlich zeichnen, denn die wissen sicherlich, dass sie ihren Kunden auch Unmögliches versprechen.

Ergo: Während sich Gisela van der Heijden als ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg einen neuen Job gesucht und mit dem, was sie während ihrer Lüneburger Zeit versäumt oder verhindert hat, nichts mehr zu tun haben will, während sich Serdar Saris von der Step gGmbH als neuer Geschäftsführer zu nichts äußert, gibt es doch noch ein paar Aktivisten.

Die auch schon früher sehr aktiv gewesen sind. Beispielsweise 2010. In jenem Jahr lud ich bei www.lulu.com meine Broschüre über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch hoch. Dann ging ich mit meinem Hund raus. Unterwegs fiel mir ein, dass ich diese Broschüre ohne Seitenzahlen ins Netz gestellt hatte. Das holte ich am nächsten Tag nach. Bevor ich die neue Fassung hochlud, rief ich bei Lulu die Broschüre mit den fehlenden Seitenzahlen auf, weil ich die erst einmal löschen musste. Dabei stellte ich fest, dass es bereits einen Käufer gab. Außerdem war meine Broschüre schon fünfmal negativ bewertet worden. Da ich sicher war, dass Ruthard Stachowske dafür verantwortlich zeichnete und ich mir die Möglichkeit, das auch zu beweisen, offen halten wollte, änderte ich in der neuen Fassung zwei Sätze.

Danach verging nicht mehr viel Zeit, bis mich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagte, um "ihren Mitarbeiter zu schützen".  Als Beweis für die Behauptung, ich hätte Stachowske dubiose Therapiemethoden vorgeworfen, wurde dem Landgericht Hamburg meine Broschüre über die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch vorgelegt - und zwar die einmal bestellte Fassung ohne Seitenzahlen...Ich hatte also Recht behalten: Stachowske war der Besteller, sein Anhang hatte für fünf negative Bewertungen gesorgt.

Dafür gab es damals bereits mehrere Gründe. Das könnte Ruthard Stachowske sogar bezeugen. Der schilderte im Juni 2011 in einem Schreiben an Gisela van der Heijden die Vorkommnisse so: Nach meiner im Netz veröffentlichten Kritik an der Energiefeldtherapie schaltete sich 2010 das niedersächsische Sozialministerium ein. Die Rentenversicherung Braunschweig-Hannover wurde um Auskunft gebeten. Danach "kommunizierte" Stachowske mit dem Rentenversicherungs-Mitarbeiter W., der auch stets als sein Zeuge in den Klageschriften auftauchte. Das Geld floss weiter für diesen Humbug.

Erst im Juni 2011 wurde der Geldhahn zugedreht. Gisela van der Heijden bekam nach ihren Angaben einen Anruf von der Rentenversicherungs-Mitarbeiterin S. Sofort wurden Energiefeldtherapie und Familienstellen in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verboten. Womit auch der damalige Arzt der Einrichtung Volker L. nicht einverstanden war. Nun erkundigte auch er sich bei Gisela van der Heijden, ob "der Tjaden dahintersteckt".

Damals kannte ich diese Geschäftsführerin erst seit ein paar Tagen. Doch Stachowske und Volker L. wussten immerhin bereits, woher der "Wind wehte". Damals schrieb mir Gisela van der Heijden auch, dass sie sich ab sofort der Kinderbetreuung in der Einrichtung widmen werde. Dafür brauche sie die Rentenversicherung als Verbündete. Die dürfe nicht länger wegschauen. Dann schaute auch Gisela van der Heijden weg - und im Mai 2012 stellte sie in einer mail an Dritte die Frage: "Wer stoppt den Tjaden?"

Wer diese mail las, musste den Eindruck gewinnen, dass ich der einzige Kritiker war und sie vergaß völlig, dass sie es gewesen ist, die Stachowske mit Kündigungsgründen fristlos entlassen hatte, die vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg keinen Bestand hatten. Das Gericht hat mir heute bestätigt, dass am Donnerstag, 10 Uhr, der dritte Termin stattfindet. Das bisherige Verfahren ist abgeschlossen, es gibt zwei neue Verfahren mit zwei neuen Aktenzeichen. Aus der Nummer kommt die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kaum noch heraus.

Auch dafür gibt es mehrere Gründe. Der Wichtigste ist: In der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch konnte Stachowske schalten und walten wie er wollte, alles wurde gedeckt. Mit Hilfe des damaligen Geschäftsführers der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, mit Hilfe des Vereinsvorstandes und mit Hilfe des Mitarbeiters W. von der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Daran, dass man die Kinder, die in der Einrichtung waren, schützen müsste, haben sie nie gedacht, sie haben sogar dann noch kassiert und bezahlt, als eine Richterin längst festgestellt hatte, dass es in der Einrichtung offenbar keine "tatsächliche Therapie" gab.

Aus dieser Verantwortung haben sie sich alle geschlichen. Ich habe inzwischen für den Fall vorgesorgt, dass von denen noch einmal jemand bei mir auf der Matte steht. Dann werden sie sich für ihre eigenen Behauptungen verantworten müssen.





Samstag, 18. August 2012

Letzte Schritte


Ich lass mal andere machen

Donnerstag, 10 Uhr, entscheidet das Lüneburger Arbeitsgericht über die Entlassung von Ruthard Stachowske, über Abfindung und Bezahlung von Überstunden, wobei sich das Gericht wohl kaum mit der Frage beschäftigen dürfte, ob der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auch nächtliche Anrufe als Überstunden berechnen darf.

Ich gehe derweil die letzten Schritte: Von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg lasse ich prüfen, ob die damalige Geschäftsführerin Gisela van der Heijden eine Abschlusserklärung und eine eidesstattliche Versicherung mit Substanz abgegeben hat - oder doch eher zu Luftnummern neigte.

Meine Abschlussrechnung für meine Beratertätigkeit, die ich vorige Woche an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt habe, gehört zu den möglichen Honoraren, die ich als selbstständiger Redakteur bekommen kann. Über die Höhe meiner Forderung habe ich heute die dafür zuständige Behörde informiert. Sollte ich nicht bezahlt werden, überlasse ich dieser Behörde die weiteren Maßnahmen, falls es dann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg überhaupt noch gibt...Van der Heijden und ihr Anwalt jedenfalls haben immer behauptet, dass die Pleite drohe, wenn Stachowske so erfolgreich sei, wie er sich das vorstelle.

Selbstverständlich kann die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg auch noch auf Zeit klagen und die nächsthöhere Instanz einschalten. Möglich ist alles...

Freitag, 17. August 2012

Strafantrag (I)

Staatsanwaltschaft von Lüneburg antwortet

"Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:

Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.

Mit frdl. Gruß"


Mit diesem Vorgang hat sich die Staatsanwaltschaft von Lüneburg nach meiner Strafanzeige vom 13. August 2012 bereits beschäftigt. Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, weil es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gebe. Stimmt, für diesen Beweis bräuchte ich die mail, die Gisela van der Heijden, ehemals Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, an die Lüneburger Polizei geschickt hat.

Gegen diese Bescheid kann ich Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. Darauf verzichte ich, denn die mail werde ich nie bekommen. Wichtiger sind auch die anderen Bestandteile meiner Strafanzeige.

Mittwoch, 15. August 2012

Deckel drauf

Weiteren Anhaltspunkt geliefert

Für das Ermittlungsverfahren habe ich der Staatsanwaltschaft Lüneburg nun einen weiteren Anhaltspunkt geliefert, der auf die Spur desjenigen führen könnte, der im Oktober 2011 aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch (TG) gestohlene Dokumente anonym ins Netz gestellt hat (Az. NZS 1107 UJs 20502/12). Dazu habe ich die Vernehmung jenes Lüneburger Kinderarztes vorgeschlagen, der im Mai 2011 in seiner Personalakte auch Berichte über TG-Patienten fand, worüber er sich per mail bei der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden beschwerte. Außerdem erweiterte ich meine Strafanzeige.

Was aus meiner Abschlussrechnung für meine Beratertätigkeit wird, warte ich noch ab. Ich habe sie am 9. August 2012 an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt. Sollte diese Rechnung nicht bis Freitag beglichen worden sein, leite ich sie ebenfalls an die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiter.

Der laut Impressum neue Geschäftsführer Serdar Saris rührt sich überhaupt nicht. Was ich überhaupt nicht verstehen kann. Würde ich in einem Betrieb die Geschäftsführung übernehmen, würde ich sofort mit meinem Vorgänger Kontakt aufnehmen, falls sich jemand bei mir meldet, der sich als Berater meines Vorgängers ausgibt und zudem auch noch beweisen kann, dass er für einen gewissen Zeitraum bereits als Berater bezahlt worden ist.

Aber auch in dieser Hinsicht tat sich bereits noch mehr Seltsames. Als ich vor einem Jahr Gisela van der Heijden auf die vereinbarte Bezahlung hinwies, wendete sie sich sofort an meinen Anwalt und behauptete, eine solche Vereinbarung gebe es nicht. Dass dies nicht stimmte, bewies ich meinem Anwalt im Handumdrehen. Die mail mit dieser Vereinbarung hat Gisela van der Heijden wahrscheinlich gar nicht mehr. Aber ich habe sie.

 Jetzt mache ich erst einmal den Deckel auf meine Berichte über dieses Thema. Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft herausbekommt.

Dienstag, 14. August 2012

Zu den Akten gelegt

Burgdorfer Umschau, März oder
April 2004, Herausgeber: Paul Rohde,
damals noch CDU-Ratsherr in Burgdorf





















Wiederaufnahme bei neuen Anhaltspunkten

Die Staatsanwaltschaft von Lüneburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt erst einmal zu den Akten gelegt. Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz". Dabei geht es um Dokumente, die im Oktober 2011 unter Missbrauch meines Namens anonym ins Netz gestellt worden sind. Die veröffentlichten Schriftstücke stammen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch und sind dort gestohlen worden. Genannt worden sind sogar die Namen und Adressen von Kindern.

Das Ermittlungsverfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, teilt mir die Staatsanwaltschaft (Az. NZS 1107 UJs 20502/12) mit. Dazu reichen diesem Schreiben zufolge "Anhaltspunkte, die zur Ermittlung des Täters führen könnten".

Solche "Anhaltspunkte" liegen mir inzwischen vor. Denn im Netz gibt es eine zweite anonyme Veröffentlichung. Die ist u. a. verlinkt mit dem oben abgebildeten Artikel aus der "Burgdorfer Umschau". Herausgeber des inzwischen eingestellten Magazins war der damalige CDU-Ratsherr Paul Rohde aus Burgdorf. Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, wendete sich mit diesem Bericht an das Hamburger Landgericht, um ein Verfahren gegen mich zu gewinnen. Dass Rohde diesen Artikel an Stachowske weitergeleitet hat, bestritt er auf Nachfrage nicht. Außerdem legte Stachowske dem Gericht die Dokumente vor, die anonym im Netz gelandet waren. In diesem Zusammenhang behauptete er, das anonyme blog nie geöffnet zu haben.

In meinem Strafantrag, den ich nun an die Staatsanwaltschaft Lüneburg schicken werde, zähle ich Hinweise auf, die auf einen schlampigen Umgang mit Akten in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch hindeuten und schildere, was geschehen kann, wenn man nicht locker lässt. Dann schickt die ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Gisela van der Heijden, schon nach dem ersten Pieps eine mail an die Polizei von Lüneburg.

Und wer ist Paul Rohde? Der hat 1988 in Burgdorf die Wochenzeitung "Neue Woche" gegründet. Nach der Scheidung von der Verlegerin bekam er eine Abfindung in sechsstelliger Höhe und schied aus dem Verlag aus. Ich übernahm in der Redaktion seine Nachfolge, die Abfindung mussten wir erst einmal erwirtschaften.

Zum 31. März 2003 beendete ich meine Tätigkeit für die "Neue Woche" und zog am 23. Dezember 2003 nach Wilhelmshaven, wo wir im Juni 2004 die Wochenzeitung 2sechs3acht4 gründeten. Als Rohde seine Zeilen veröffentlichte, befanden wir uns in der Gründungsphase, ich war weder wohnungslos noch Sozialhilfeempfänger. Die Geschichte über meine Internet-Seiten hatte sich Rohde ebenfalls frei ausgedacht, ich wohnte in der von-Münnich-Straße 27, hätte also diese Adresse im Impressum dieser "Internet-Zeitung" nennen können. Außerdem hatte ich Burgdorf als zweiten Wohnsitz behalten. Auch diese Adresse hätte ich verwenden können.




















Montag, 13. August 2012

Besuch aus Russland

Dozent Christoph Kusche zeigt es Russinnen: So sozial ist Lüneburg

Acht Frauen aus Russland sind in Lüneburg und drumherum unterwegs gewesen. Denn die Heide steht in voller Blüte? Deswegen kamen diese Sozialarbeiterinnen nicht. Sie wollten erfahren, wie sozial Lüneburg ist. Ist sehr sozial, versicherte Christoph Kusche, Dozent an der Leuphena Universität, der das Projekt "Familienarbeit: Methoden und Konzepte" leitete. Das sollten die acht Frauen aus Russland auch am eigenen Leibe erfahren. Deswegen machten sie bei der Sucht- und Jugendhilfe gGmbH den Praxistest.

In dieser Einrichtung ist einiges wie in Russland, so dass sich diese Sozialarbeiterinnen schnell wie zuhause fühlten. Als sie erfuhren, dass die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot Angst davor haben, Putin könne ihnen die Kinder wegnehmen lassen, besichtigten sie gerade in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch die Zimmer, in denen Mütter von ihrem Nachwuchs getrennt worden waren. Damit diese beim Sorgerechtsentzug nicht allzu störend wirkten. Was man auch in Russland keinesfalls Einzelhaft nennen würde, so lange sich Putin und Medwedew im Amt abwechseln.

Da Putin zumindest nach Auffassung eines ehemaligen Bundeskanzlers ein "lupenreiner Demokrat" ist, versicherte Christoph Kusche den Russinnen sogleich, dass für die Sucht- und Jugendhilfe gGmbH aussschließlich "lupenreine Experten" arbeiten, deren Zahl man jedoch derzeit nicht so genau benennen könne, weil immer wieder ein paar verschwinden. Weil dies aber auch für Klientinnen gelte, gleiche sich das stets wieder aus - so dass durchaus von einem "stabilen System" gesprochen werden könne, so lange alle schön den Mund halten, wie gerade eine ehemalige Geschäftsführerin, die auch noch nicht so lange weg ist, wie sie für die Sucht- und Jugendhilfe gGmbH gearbeitet und sich täglich hinter den Kulissen beklagt hat.

Dann sagte Christoph Kusche auch noch: "Durch Diskussionen mit den Mitarbeitern können sich die russischen Teilnehmerinnen für die Umsetzung kreativer Ideen inspirieren lassen." Denn die müssen nicht immer aus dem Kreml kommen, so lange Russinnen in Lüneburg eine Einrichtung besuchen, in der sie sich wie in Russland vorkommen...So sozial ist Lüneburg. Christoph Kusche hat es allen gezeigt. Deshalb bleibt er auch Dozent an der Leuphena Universität.



Strafantrag

Ich erstatte hiermit Strafanzeige und stelle Strafantag gegen

Gisela van der Heijden - bis Ende Juni 2012 Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, Reiherstieg 15, 21337 Lüneburg - heute ...Die Privatadresse ist mir nicht bekannt.

wegen Betruges und aller weiteren infrage kommenden Straftaten.

Begründung

Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - damals noch Jugendhilfe Lüneburg - ist 1973 gegründet worden. Zu ihr gehört seit 1993 die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch, die von dem Sozialpädagogen Ruthard Stachowske gegründet worden ist. Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch kürze ich mit TG ab.

Ende Dezember 2010 und am 24. Januar 2011 hat Ruthard Stachowske auf den Internet-Seiten der TG einen Beitrag veröffentlicht, in dem mir vorgeworfen wurde, ich hätte mich "mit Eltern von Kindern verbunden, welche Kinder und/oder Jugendliche der Gefahr sexueller Gewalt und/oder schwerer Gewalt aussetzen und/oder derartige Gefahren selbst begründen". Daraufhin erwirkte ich am 9. März 2011 vor dem Landgericht in Hamburg (324 O 127/10) einen Beschluss, dem sich die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 24. Juni 2011 per Abschlusserklärung unterwarf. Das Hamburger Landgericht stellte fest, dass Ruthard Stachowske in seinem Beitrag zwar lediglich von Stalkern gesprochen hatte, ich aber eindeutig erkennbar sei, weil ich der Einzige sei, der regelmäßig über diese Einrichtung berichtet.

Die Abschlusserklärung wurde von Gisela van der Heijden unterschrieben. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verpflichtete sich nicht nur dazu, diese Behauptung nicht selbst aufzustellen, sondern auch dazu, diese nicht verbreiten zu lassen. Für "jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung" wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, "deren Höhe nach Billigkeit festzulegen ist, die von einem Gericht überprüft werden kann".

Da ich am 23. März 2012 um 10.30 Uhr auf den Internet-Seiten von Ruthard Stachowske einen Beitrag entdeckte, in dem diese Behauptung wiederholt wurde, schickte ich noch am gleichen Tag ein Schreiben an Gisela van der Heijden und bezifferte die Vertragsstrafe auf 4 999 Euro. Ich bot der Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine richterliche Überprüfung meiner Forderung an. Sie reagierte nicht.  In seinem Internet-Beitrag, den ich am 23. März 2012 entdeckte, bediente sich Ruthard Stachowske der Formulierung: "Hintergrund...war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden." Dieses "Wir" hat sich eindeutig auf die TG bezogen, die zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehört. Darauf wies ich Gisela van der Heijden hin, die aber weiter duldete, dass Ruthard Stachowske im Namen der TG, somit der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg sprach.

Deswegen beantragte ich beim zentralen Mahngericht in Uelzen einen Mahnbescheid, der Anfang Mai 2012 zugestellt wurde. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg widersprach ohne Begründung. Also plante ich eine Klage, bat aber erst einmal das Mahngericht um eine Kopie des Widerspruchs, um festzustellen, wer diesen Widerspruch unterschrieben hatte. Diese Kopie bekam ich am 10. August 2012. Unterschrieben hatte Gisela van der Heijden, der Widerspruch war laut Eingangsstempel am 2. Mai 2012 beim Mahngericht eingegangen.

Ich war stets um eine gütliche Einigung bemüht, bekam aber auch von dem Nachfolger von Gisela van der Heijden keine Antwort. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist seit Anfang Februar 2012 eine hundertprozentige Tochter der Step gGmbH in Hannover. Nach dem Ausscheiden von Gisela van der Heijden übernahm der Step-Geschäftsführer Serdar Saris auch die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Jedenfalls wird das im Internet so behauptet. Die Staatsanwaltschaft möge prüfen, ob meine Strafanzeige und mein Strafantrag auf Serdar Saris erweitert werden muss, da er den Vorgang kennen müsste.

Von der Lüneburger Polizei habe ich am 17. Juli 2012 folgende mail bekommen:

Guten Morgen Herr Tjaden,
ich lasse mich ungern vor fremde Karren spannen..., aber ich habe von
Frau van der Heijden eine E-Mail bekommen, dass Sie Ihr weiterhin
E-Mails schicken, obwohl Sie jetzt einer ganz anderen Tätigkeit
nachgeht. Sollte dies der Fall sein, möchte ich Sie bitten, Frau van der
Heijden in Ruhe zu lassen. Belästigen Sie sie bitte nicht weiter mit
E-Mails, Sie haben doch Ihr Ziel erreicht.
Ich habe Frau van der Heijden geraten, wenn Sie weiterhin unerwünschte
E-Mails mit entsprechenden Inhalten bekommen sollte, Strafanzeige zu
erstatten -und die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte reagieren bei
Stalking sehr empfindlich. Ich will Ihnen keinen falls drohen, es
handelt sich um eine Bitte.

Mit frdl. Gruß
--
Polizeiinspektion Lüneburg /
Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Fachkommissariat 3
Birgit Prüße

Kriminalhauptkommissarin
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131/29-2431
Fax 04131/29-2330


Einmal abgesehen davon, dass ich Gisela van der Heijden keine "belästigenden mails" schicke, ist für mich rätselhaft, warum sie sich an die Lüneburger Polizei gewendet hat. Wäre ich der Auffassung, dass mich jemand mit mails belästigt, würde ich mich an die für mich zuständige Staatsanwaltschaft in Oldenburg wenden. Das ungewöhnliche Vorgehen werte ich als Einschüchterungsversuch. Offenbar wollte Gisela van der Heijden unangenehmen Fragen zur Abschlusserklärung und zu ihrem Schweigen vorbeugen.

Mit Gisela van der Heijden, die am 1. Januar 2011 die Geschäftsführung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg übernahm, hatte ich nach einem Treffen in Bremen einen intensiven mail-Kontakt. Sie stellte mir ab 2. Juni 2011 viele Fragen zu Vorkommnissen in der TG. Dabei handelte es sich um eine bezahlte Beratertätigkeit. Ihre Kündigung bei der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg kam für mich überraschend. Im Netz fand ich einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", dass sie nun Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding sei. Also schickte ich ihr eine mail, in der ich sie über einen noch nicht abgearbeiteten TG-Vorgang informierte.

Was das mit Belästigung zu tun hat, weiß ich nicht - und warum sie einer klaren Stellungnahme zu der Vertragsstrafe und zu meiner Sichtweise ausweicht, verstehe ich nicht. Nach meiner Rechtsauffassung ist eine richterliche Überprüfung meiner Forderung Sache der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, nicht meine. Außerdem vermeide ich juristische Auseinandersetzungen, wenn ein Gespräch sinnvoll erscheint.

Auch in einer anderen mail hat mich Gisela van der Heijden angeschwärzt. Meinen Anwalt versorgte sie hin und wieder mit falschen Behauptungen, die ihn irritierten. So bekam ich am 1. Dezember 2011 von ihm diese mail:

Frau vdH berichtete, Sie hätten ein Telefongespräch aufgenommen und damit gedroht, dieses zu veröffentlichen.
Das heimliche Anfertigen von Telefonaufzeichnungen ist ein Straftatbestand, Nötigung ebenfalls.

Mit vdh meinte er Gisela van der Heijden. Dass ich ein Telefongespräch aufgenommen habe, war ebenso frei erfunden wie die angebliche Drohung mit einer Veröffentlichung. Damals hatte ich die Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg um Hilfe gebeten, weil sich eine Familie bei mir gemeldet hatte. Dabei ging es um eine 10- und eine 11-Jährige, die immer noch in der TG waren, obwohl die Mutter nicht mehr dort ist. Die 13-jährige Schwester der beiden Mädchen war im Februar 2011 aus der Einrichung abgehauen. Sie lebt inzwischen in Süddeutschland. Meine Frage, was diese beiden Kinder in einer Drogentherapieeinrichtung verloren haben, scheint mir berechtigt zu sein.

Die nötigen Unterlagen reiche ich nach, sobald mir die Vorgangsnummer vorliegt. Abschließend weise ich noch darauf hin, dass es inzwischen eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und Ruthard Stachowske gibt. Zeitungsberichten zufolge hat die Sucht- und Jugendhilfe den Kündigungsschutzprozess bereits in fast allen Punkten verloren, noch in diesem Monat soll der dritte Termin stattfinden.

Strafantrag Ende

12. August 2012. Diese Veröffentlichung sollte die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als letzte Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung werten. Morgen werde ich mich noch mit dem Mahngericht in Uelzen beraten...Die beiden Kinder, von denen hier die Rede ist, sollten längst in Wohnortnähe ihrer Familie sein...

13. August 2012. Ich habe mit dem Gericht gesprochen. Darüber ist auch die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg informiert. Im Netz findet man übrigens immer noch die Behauptung, die Therapie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch dauere sechs Monate im Stammhaus...







Freitag, 10. August 2012

Im Wald (VIII)

Arzt findet Berichte über Patienten in seiner Personalakte

Mit einem Strafantrag habe ich vor einigen Wochen erreicht, dass die Staatsanwaltschaft von Lüneburg weiter ermittelt, wer unter Missbrauch meines Namens im Oktober 2011 erpresste und gefälschte Dokumente ins Netz gestellt hat, die aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestohlen worden sind. Dagegen hätte ich gar nichts unternommen, wenn nicht auch die Namen von Kindern genannt worden wären.

Aufgebaut ist das blog in einer Fälschungsart, die an Meldungen des "Neuen Deutschland" über das Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland erinnert. Was dort "Fakten" genannt wird, hält keiner Prüfung stand. Angemerkt wird beispielsweise, dass ich nirgendwo im Netz nähere Angaben über meinen Lehrabschluss gemacht hätte. Das hole ich hiermit nach: Ich habe bei den Olympia-Werken in Roffhausen Industriekaufmann gelernt, die Lehre beendete ich mit der Note "sehr gut". In der schriftlichen Prüfung schnitt ich mit den Noten 1-1-1-1-2 ab, in der mündlichen mit 1. Zwei Jahre später wurde ich Europasieger in einem Berufswettkampf - und zwar auf lokaler Ebene mit 97 von 100 möglichen Punkten, auf Landesebene mit 98 von 100 möglichen Punkten, auf Bundesebene mit 99 von 100 möglichen Punkten, auf Europaebende mit 98 von 100 möglichen Punkten. Darüber berichtete auch die "Tagesschau"...

Was mich aber nicht loslässt, ist die Frage, wie aus einer stationären Therapieeinrichtung Berichte über Patientinnen und Patienten gestohlen werden können. Wie nachlässig sind die aufbewahrt worden? Dazu ist mir eine mail zugespielt worden, die am 1. Juni 2011 um 20.11 Uhr von einem Lüneburger Arzt verfasst worden ist, der einmal in der Woche Visite in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch machte. Er schrieb damals an die Geschäftsführerin Gisela van der Heijden: "Bei der Durchsicht meiner Personalakte ist mir aufgefallen, dass eine Nummerierung der Seiten nicht vorgenommen worden ist. Soweit ich weiß ist das vorgeschrieben. Ferner fand ich zu meinem großen Erstaunen in der Akte Berichte über Patienten, die dort überhaupt nicht hin gehören."

An der Echtheit dieser mail kann kein Zweifel bestehen. Und bei Gisela van der Heijden haben nicht die Alarmglocken geschrillt? Sie sorgte nicht sofort dafür, dass so etwas oder noch Schlimmeres nie wieder würde passieren können? Weitere Fragen habe ich dazu nicht...


Im Wald (VII)

Widerspruch gegen Mahnbescheid: Unterschrift stammt von Gisela van der Heijden!

Das ist so ungeheuerlich, das muss ich erst einmal verdauen, bevor ich Strafantrag stelle: Heute habe ich vom Mahngericht in Uelzen die Kopie des Widerspruchs gegen meinen Mahnbescheid bekommen. Er stammt vom 2. Mai 2012 und ist zweifellos unterschrieben worden von Gisela van der Heijden als Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Auf meine Rechnung, die ich an ihre Privatadresse geschickt hatte, weil sie immer wieder mitteilte, dass sie entweder gar nicht mehr oder nur noch freitags an ihrem Arbeitsplatz sei, hatte sie wochenlang nicht reagiert. Schon mit diesem Schweigen verstieß sie gegen die Abschlusserklärung, die sie am 24. Juni 2011 für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg abgab.

Ruthard Stachowske, der seinerzeit die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete, hatte öffentlich die Behauptung aufgestellt, dass ich mich mit Müttern verbündet hätte, die ihren Kindern schwere körperliche Gewalt angetan haben. Diese Behauptung wurde im März 2011 vom Landgericht Hamburg verboten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg unterwarf sich per Abschlusserklärung vom 24. Juni 2011 diesem Beschluss, Ruthard Stachowske jedoch tat das nicht. Er verbreitete diese Behauptung weiter und berief sich dabei auf gefälschte und erpresste Dokumente, die auch noch anonym ins Netz gestellt wurden.

Der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg berechnete ich 4 999 Euro als Vertragsstrafe. Dazu habe ich laut Abschlusserklärung das Recht. Der Sucht- und Jugendhilfe hätte der Gang zu einem Gericht offen gestanden, um die Rechtmäßigkeit meiner Forderung überprüfen zu lassen. Das tat Gisela van der Heijden nicht. Damit dürfte sie nach meinem Rechtsverständnis meine Forderung akzeptiert haben.

Für den Mahnbescheid gab ich 60,50 Euro aus. Da ging ich noch davon aus, dass jemand anderes als Gisela van der Heijden den Widerspruch unterzeichnet haben muss. Das hätte zu dem Chaos gepasst, das in dieser Einrichtung herrscht. Doch nun steht fest: Gisela van der Heijden hat selbst zum Kugelschreiber gegriffen, statt sich mit mir in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, oder ein Gericht um Überprüfung zu bitten.

Mehrere 100 Stunden habe ich während ihrer Amtszeit damit verbracht, um sie zu unterstützen. Allerdings hat sie oft sauer reagiert, wenn ich anderer Meinung war als sie. Und dann fällt sie Anfang Mai 2012 auch noch völlig zu Unrecht beschuldigten Müttern in den Rücken und widerspricht meinem Mahnbescheid? Übrigens: ohne jede Begründung. Sie hätte doch den Versuch unternehmen können, sich das Geld von Stachowske zurückzuholen. Außerdem lieferte er mit der Weiterverbreitung der Behauptung nach meiner Auffassung der Sucht- und Jugendhilfe einen Kündigungsgrund, der sogar noch Bestand gehabt hätte. Die meisten anderen Kündigungsgründe sind inzwischen hinfällig, sie wurden vom Arbeitsgericht in Lüneburg wegen mangelnder Stichhaltigkeit verworfen.

Die Unterwerfung per Abschlusseerklärung gilt auch für den neuen Geschäftsführer Serdar Saris von der Step gGmbH Hannover. Gestern habe ich ein paar Bekannte gefragt, ob es den überhaupt gibt...

Der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg habe ich soeben mitgeteilt, dass ich einen Strafantrag plane. Sollte mir jemand aus dem Kreis der Betroffenen, denen ich geholfen habe, bis zum Monatsende finanziell über die Runden helfen können, dann wäre eine Spende in einem Briefumschlag an Heinz-Peter Tjaden, Krumme Straße 1, 26384 Wilhelmshaven, nett.

Ich werde derweil alle mails sichten, die ich von Gisela van der Heijden bekommen habe. Meine Sammlung ist vollständig - was die ehemalige Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg nach eigenem Bekunden nicht behaupten kann. Ob das allerdings stimmt, weiß ich nicht.

Außerdem beschleicht mich nun das Gefühl, dass laut Auskunft der Lüneburger Polizei Gisela van der Heijden behauptet hat, sie bekäme von mir belästigende mails, obwohl sie inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes in Erding ist, weil sie dachte, mich so einschüchtern zu können. Die Frage, wer die Ablehnung des Mahnbescheids unterschrieben hat, wurde von ihr nicht beantwortet. Nun weiß ich, warum...Die Antwort "Das war ich!" wäre wohl zu peinlich gewesen.

Im Wald (VIII): Arzt findet Berichte über Patienten in seiner Personalakte

Eine mail der Grünen...

Guten Tag,

ich habe keine Kenntnis, wer Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist.



Mit freundlichen Grüßen

Dirk Musfeldt
Fraktionsgeschäftsführer

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
in der Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
Raum 64
30169 Hannover
Tel. 0511 - 616 22084
Fax 0511 - 616 22491
http://www.gruene-hannover.de/regionsfraktion




Mittwoch, 8. August 2012

Im Wald (VI)

Uelzener Mahngericht sagt: Unterschrift ist unleserlich

"Ich schicke Ihnen das zu, dann können Sie weiter überlegen", sagt heute das Mahngericht von Uelzen. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg hat am 2. Mai 2012 ohne Begründung einem Mahnbescheid widersprochen, den ich bei diesem Gericht wegen einer nicht bezahlten Rechnung beantragte. Die Rechnung hatte ich an die Privatadresse der damaligen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden geschickt. Darauf reagierte sie nicht. Wer dem Mahnbescheid, der an die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg geschickt wurde, widersprochen hatte, stand nicht in der Mitteilung, die ich am 3. Mai 2012 vom Uelzener Mahngericht bekam.

Also bat ich heute das Gericht telefonisch um eine Auskunft. Mitgeteilt wurde mir, dass die Unterschrift auf dem Widerspruch unleserlich sei. Vorangestellt worden sei ihr die Anmerkung "gesetzlich vertreten von". Entziffern könne man ein y. Bei einem anderen Buchstaben handele es sich wahrscheinlich um ein h.

Von Gisela van der Heijden habe ich während ihrer Amtszeit zwei offizielle Schriftstücke bekommen. Beide Male ist die Unterschrift gut lesbar, der Nachname der Geschäftsführerin leicht zu entziffern. Sobald mir das Gericht eine Kopie dieses Widerspruches geschickt hat, werde ich die Unterschriften miteinander vergleichen.

In den letzten Monaten ihrer Tätigkeit für die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg teilte Gisela van der Heijden immer wieder mit, dass sie nur noch selten an ihrem Arbeitsplatz sei. Sie bleibe lieber der Einrichtung und dem dortigen Geschehen fern. Am 2. Mai 2012 war sie jedoch im Dienst und unterschrieb auf unleserliche Weise die Ablehnung meines Mahnbescheides ohne jede Begründung?

Sollte das so sein: Warum hat die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg keine meiner Anfragen zu diesem Thema beantwortet? Warum reagiert auch der neue Geschäftsführer Serdar Saris nicht?

Quizfrage: Können Sie die Unterschrift auf der Abschlusserklärung entziffern?

Nachtrag

In einer mail habe ich Gisela van der Heijden um Aufklärung gebeten. Sie muss doch wohl wissen, ob sie die Ablehnung des Mahnbescheides unterschrieben hat oder nicht. Für den Fall, dass sie meine Anfrage für eine Belästigung hält, habe ich sie gebeten: Wenden Sie sich bitte nicht wieder an die Polizei in Lüneburg. Die ist für mich nicht zuständig. Außerdem müsste sie erst einmal die Staatsanwaltschaft in Oldenburg einschalten. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat...

Siehe auch

Im Wald VII: Die Unterschrift stammt von Gisela van der Heijden!



Dienstag, 7. August 2012

Amazon

56,63 Euro für eine Broschüre von mir?

Eines meiner Bücher finde ich zu teuer: Jemand bietet bei Amazon "Kauft nicht bei Ex-Neuapostolischen" für einen Mindestpreis von 56,63 Euro an. Denn diese Broschüre verkaufe ich immer noch bei www.lulu.com. Für 9,94 Euro.

Auf keine Veröffentlichung von mir hat die Neuapostolische Kirche so höhnisch und so wütend reagiert wie auf diese. Der damalige Kirchenpräsident Richard Fehr schrieb mir sinngemäß, ich solle doch schreiben, was ich wolle, die Leserinnen und Leser würden schon wissen, was sie davon zu halten hätten. Kaum war das Buch auf dem Markt, erstattete die Neuapostolische Kirche gegen mich Strafantrag. Begründet wurde die Anzeige mit der frei erfundenen Behauptung, ich hätte geschrieben, dass die Neuapostolische Kirche ihre Mitglieder so behandele wie "Hitler die Juden". Die Staatsanwaltschaft legte den Vorgang zu den Akten.

Ausgewertet hatte ich alle neuapostolischen Schriften, in denen es um den dritten Kirchenpräsidenten Johann Gottfried Bischoff ging, der erst hinter den Kulissen, dann ab Weihnachten 1951 öffentlich predigte, er werde nicht sterben, weil Jesus zu seinen Lebzeiten wiederkomme. Seine Kritiker überzog er mit Hasspredigten, wer widersprach oder Kontakt suchte mit Zweiflern, wurde ausgeschlossen und verleumdet. Einige Kritiker zahlten mit gleicher Münze zurück.

Wirklich aufgearbeitet hat die Neuapostolische Kirche diese Geschichte nie. Mehr oder weniger zaghafte Versuche scheiterten an mangelnder Bereitschaft zu einer schonungslosen Aufklärung. Ein enger Vertrauter von Johann Gottfried Bischoff drohte Jahrzehnte später mit Enthüllungen, die das Aus für viele bedeuten würden. Doch er beließ es mit Ankündigungen in mitgeschnittenen Telefongesprächen. Ich habe mir diese Mitschnitte angehört und war erstaunt über den rüden Ton.

Heute kämpft die Neuapostolische Kirche mit Mitgliederschwund, den sie auf die demographische Entwicklung schiebt. Doch das Problem ist viel tiefgreifender: Junge Leute laufen dieser Glaubensgemeinschaft weg, neue kommen kaum dazu. Wo die Neuapostolische Kirche früher den Teufel vermutet hat, entstand ein Vakuum. Predigten sind durchsetzt mit Durchhalteparolen. Motto: "Wer bleibt, wird irgendwann von Gott reichlich belohnt."

Donnerstag, 2. August 2012

Im Wald (V)

Stachowskes Anwalt droht mir mit Haftbefehl

"Wir weisen Sie noch einmal darauf hin, dass uns ein Haftbefehl gegen Sie bereits vorliegt", schreibt mir heute der Hamburger Rechtsanwalt von Ruthard Stachowske, ehemals Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Aufgefordert werde ich zu einer Zahlung in Höhe von 4 959,39 Euro bis zum  7. August 2012. Die Kosten sind entstanden, weil das Landgericht von Hamburg am 20. April 2010 ein Säumnisurteil gegen mich erließ. Mein Anwalt und ich hatten bei der Verhandlung auf Vernehmung der anwesenden Zeuginnen und Zeugen aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch bestanden. Anschließend wollten wir Anträge stellen. Damit war das Gericht nicht einverstanden. Danach gewann ich vor dem Landgericht in Hamburg mehrere weitere Verfahren.

Seinerzeit vertrat ein Anwalt aus Uelzen sowohl die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als auch Ruthard Stachowske. Dann wurde der Geschäftsführer entlassen, die Nachfolge trat Gisela van der Heijden an. Alles lief auf eine Entlassung von Stachowske hinaus. Deshalb legte der Anwalt aus Uelzen beide Mandate nieder. Das teilte er der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg am 1. Juni 2011 schriftlich mit. Am gleichen Tage hatte dieser Anwalt ein Fax von Stachowske bekommen. So erfuhr er, dass Stachowske von seiner Arbeitgeberin zu einer Stellungnahme aufgefordert worden war. Dabei ging es um eine angedrohte Pfändung meines Kontos wegen der Forderung aus dem oben genannten Verfahren. Der Anwalt der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und von Stachowske schrieb seinerzeit: "Beide Parteien waren sich darüber einig, sich wechselseitig im Vorgehen zu unterstützen." Gemeint war damit: Stachowske verklagt mich, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg verklagt mich, Stachowske verklagt mich...Das klappe nun nicht mehr, stellte der Anwalt aus Uelzen fest. Deshalb könne er beide Seiten nicht mehr vertreten.

Gisela van der Heijden informierte mich am 4. Juni 2011 auch darüber, dass der Anwalt aus Uelzen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg eine Abschlussrechnung für alle Verfahren schicken wollte. Ich teilte der damaligen Geschäftsführerin daraufhin mit, dass bereits Zahlungen an den Anwalt aus Uelzen geleistet worden waren. Darauf antwortete Gisela van der Heijden am 4. Juni 2011 in einer mail: "Was mich interessieren würde: Kann man die Höhe der an Dr. S. überwiesenen Gelder fassen? Das wäre für uns sehr wichtig. Denn eines ist für mich klar: Herr Dr. S. wird diese Summe nicht von der Schlussabrechnung abziehen." Ich antwortete unverzüglich. Die Reaktion von Gisela van der Heijden: "danke für die Info :-)." Die Gerichts- nicht die Anwaltskosten - wurden mir erstattet.

Offenbar war die Sucht- und Jugendhilfe damals nicht damit einverstanden, dass sich Stachowske die Rosinen eines Säumnisurteils aus einem Kuchen mehrerer Verfahren, die fast alle verloren worden waren, picken wollte. Motto: "Verlieren wir, steht dafür die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gerade, gewinnen wir, bitten wir Tjaden zur Kasse."

Wie die Abschlussrechnung des Anwaltes aus Uelzen ausgesehen hat, weiß ich nicht. Darüber bin ich von Gisela van der Heijden nie informiert worden. Stachowske wechselte den Anwalt und nahm nun wieder einen aus Hamburg. Der schickte mir Ende Januar 2012 einen Gerichtsvollzieher aus Wilhelmshaven ins Haus. Wiederkommen wollte er am 20. Februar 2012. Danach wurde es hektisch. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg rief immer wieder den Gerichtsvollzieher an, versprach Klärung, mein Anwalt nahm Kontakt mit dem Anwalt von Stachowske auf, der kein Interesse an einer Vollstreckungsabwehrklage bekundete. Dann bekam ich vom Gerichtsvollzieher einen Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Doch dieser Termin fiel ins Wasser. Der Gerichtsvollzieher war dermaßen genervt von den Anrufen der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, die kein einziges Versprechen hielt, dass er alle Unterlagen an Stachowskes Anwalt zurückschickte.

Da ich immer noch auf eine Entwirrung des Knäuels hoffte, traf ich mit Stachowskes Anwalt erst einmal eine Ratenzahlungsveinbarung, an die ich mich im Mai 2012 nicht mehr gebunden fühlte, weil der ehemalige Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch eine Organisation aus München eingeschaltet hatte, die mich um Löschung eines Beitrages auf www.wagniskinder.de bat. Die arbeitete mit einer Anwältin aus Berlin zusammen. Da Stachowske für fliegenden Anwaltswechsel bekannt ist,  fragte ich den Anwalt aus Hamburg, ob er das Mandat inzwischen niedergelegt hat. Darauf bekam ich keine Antwort. Dafür bin ich heute von ihm auf einen gegen mich existierenden Haftbefehl hingewiesen worden.

Nun frage ich mich: Wie komme ich an die Abschlussrechnung heran, die der Anwalt aus Uelzen am 1. Juni 2011 für alle Verfahren angekündigt hat? Auch dieser Jurist mauert. Auf meine Aufforderung, mir bereits geleistete Zahlungen zu bestätigen, hat er nie reagiert. Würde ich nun Gisela van der Heijden, die inzwischen Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes Erding geworden ist, über das heutige Schreiben informieren, müsste ich damit rechnen, dass sie erneut behauptet, sie bekäme von mir belästigende mails. Einmal hat sie das gegenüber der Lüneburger Polizei - die für mich gar nicht zuständig ist - bereits getan...

Schriebe ich an Serdar Saris von der Step gGmbH in Hannover, der nun auch Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg ist und somit der Nachfolger von Gisela van der Heijden, passierte wohl das, was bisher geschah: Serdar Saris antwortet nicht, landet eine mail beim Gebäudemanager der Step gGmbH, bekäme ich von ihm vielleicht die Antwort, die ich schon einmal bekommen habe:  "Ihre Probleme interessieren mich nicht die Bohne..."

Nachtrag

Ich habe soeben den Gerichtsvollzieher, Stachowskes Anwalt und Serdar Saris per mail informiert

Im Wald VI: Mahngericht Uelzen sagt: Unterschrift ist unleserlich.