Donnerstag, 22. März 2012

Stachowske

Fällt seiner Arbeitgeberin in den Rücken

"Die Entscheidung waren Folge von schweren Gefährdungen des Kindeswohls, so zum Beispiel bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlicher oder bei schwerer Gewalt gegen Kinder. Einiger der betroffenen Eltern haben sich nach diesen familienrechtlichen Entscheidung mit „Stalkern“ verbunden und ihre Unzufriedenheit über Texte im Internet mitgeteilt.“

(Landgericht Hamburg, 324 O 204/11 vom 27.01.2012)

Die Schreibfehler sind von Ruthard Stachowske. Der Text steht auf seinen Seiten. Die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg als Arbeitgeberin dieses Sozialpädagogen dagegen hat am 24. Juni 2011 eine von der neuen Geschäftsführerin Gisela van der Heijden unterschriebene Abschlusserklärung abgegeben, in der steht, dass man eine solche Behauptung nicht mehr aufstellen werde. Stachowskes Kündigung ist noch gar nicht wirksam, er wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg.

"Vielleicht haben Sie bei der Recherche im Internet bemerkt, dass ich über verschiedene Blogs gestalkt werde. Dieses Stalking ist eine Reaktion auf familienrechtliche Verfahren und entspricht der Art des Stalkings und Cyber-Mobbings, das auch Jugendämter, Gerichte und andere, z. B. Gutachter nach familienrechtlichen Verfahren erleben.

Hintergrund dieses Cyber-Stalkings war, dass wir an familienrechtlichen Entscheidungen beteiligt waren, in denen Entscheidungen gegen das Elternrecht getroffen wurden."

Diese Zeilen stellt Ruthard Stachowske dem Beschluss-Zitat voran. "Wir" kann nur für die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch stehen. Die gehört bekanntermaßen zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg. Da sich Stachowske vor dem Arbeitsgericht in Lüneburg wehrt, ist er immer noch Angestellter der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg - und somit weisungsgebunden. Bei Abgabe der Abschlusserklärung hat Stachowske noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch geleitet, hätte also von der Geschäftsführung darüber informiert werden müssen.

Ist er von Gisela van der Heijden informiert worden, liefert er ihr jetzt einen fristlosen Kündigungsgrund, der sogar Bestand haben dürfte. Ist er nicht informiert worden, hat die neue Geschäftsführerin ein Riesenproblem, denn  das Hamburger Landgericht hat auch entschieden, dass ich als "Stalker" erkennbar bin und mit "Stalking" von Stachowske gemeint sei, dass er meine Veröffentlichungen nicht für angemessen hält.

Zudem muss ein unbedarfter Leser annehmen, dass alle familienrechtlichen Entscheidungen auf Gewalt seitens der Eltern basieren. Vor dem Landgericht in Hamburg hat Stachowske aber nur zwei Fälle vorgebracht und nicht unzählige. In beiden Fällen haben die Mütter ihre Kinder wieder - auf Beschluss von Familiengerichten. Stachowske stellt also die Wirklichkeit auf den Kopf. Denn die heute gültigen Beschlüsse sind nicht gegen die Eltern gerichtet, sondern stellen Niederlagen von Stachowske und seinem  Team dar, die in einem der beiden Fälle von der zuständigen Richterin u. a. so begründet worden sind: "Eine tatsächliche Therapie" habe es wohl gar nicht gegeben.

Bleiben wir bei diesem Fall: Diese Mutter hat sich erst bei mir gemeldet, als sie ihr Kind längst wieder hatte. Sie musste sich also gar nicht mehr gegen Stachowske und seine merkwürdigen Methoden wehren. In der Abschlusserklärung der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg steht auch, dass ich im Wiederholungsfalle Schadenersatz fordern kann, den ich selbst beziffere...

Bleibt die Frage: Was geht im Kopf von Stachowske vor? Geht der etwa davon aus, dass er seinen Arbeitsplatz wieder bekommt, Gisela van der Heijden gehen muss - und er dann wieder das Sucht- und Jugendhilfe-Zepter in der Hand hält? Oder denkt er sich, wenn der Tjaden nun Schadenersatz fordert, sind die in Lüneburg finanziell noch schneller am Ende als gedacht? Kann beides wohl kaum sein. Offenbar hält sich Stachowske für unangreifbar.

Stachowske II

1 Kommentar:

  1. Der Text steht immer noch auf seinen Seiten, die Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg reagiert nicht. Also bekommt sie einen gerichtlichen Mahnbescheid...

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