Freitag, 30. März 2012

Bilanz (III)




Vor der Arbeitsgerichtsserie "Stachowske gegen Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg" hat es der Vereinsvorstand Harendza so dargestellt: Erst waren da Kritiker, die mussten in die Schranken verwiesen werden, deswegen gab es gerichtliche Auseinandersetzungen, die kosteten inclusive Öffentlichkeitsarbeit 100 000 Euro. Diese Behauptung wird nun von der "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" bei jeder Gelegenheit wiedergekäut.

Was für gerichtliche Auseinandersetzungen jedoch gab es mit mir? Erst einmal wehrte sich Stachowske gegen die Veröffentlichung eines Beschlusses des Landgerichtes Hamburg, mit dem einer Mutter aus Wolfsburg eine Behauptung untersagt worden war. Diesen Bechluss hatte ich mit einem Kommentar versehen. Darin stand, dass mir Erkenntnisse vorliegen, die den Beschluss des Landgerichtes Hamburg nicht ganz hieb- und stichfest erscheinen lassen. Dieser Kommentar wurde verboten, weil wir bekanntermaßen in einer Demokratie leben, in der jeder seine Meinung veröffentlichen darf....Oder so. Dreiviertel der Kosten für dieses Verfahren habe ich am Hals.

Dann wehrte sich Stachowske gegen meine Kritik an seinen Therapiemethoden und verlor krachend. Zwischenzeitlich hatte sich Stachowske noch mit einer frei erfundenen Geschichte an das Landgericht von Hamburg gewendet, die er 2011 wieder zurückzog. Zu jener Zeit ist Gisela van der Heijden bereits Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gewesen und stoppte den Sozialpädagogen, der damals noch die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch leitete.

Der Vereinsvorstand Harendza, der damalige Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg Matthias Lange und Stachowske hatten 2009 miteinander vereinbart, dass Jugendhilfe und Stachowske mich abwechselnd verklagen. Behauptete später jedenfalls der Anwalt der Einrichtung. Aber auch wenn Stachowske klagte oder Geschichten frei erfand, gab er die Adresse der Jugendhilfe als seine Adresse an.

Im Juni 2011 legte der Anwalt das Mandat nieder und kündigte in einem Schreiben an Gisela van der Heijden eine Abschlussrechnung an. Sofort teilte ich ihr mit, welche Raten von Freunden und von mir bereits an diesen Anwalt überwiesen worden waren. Sie wollte sich wieder melden, wenn die Abschlussrechnung da ist. Ich kenne sie bis heute nicht.

Stachowske hatte sich inzwischen Chancen bei der Staatsanwaltschaft in Lüneburg ausgerechnet, sein Strafantrag gegen mich wurde jedoch umgehend abgeheftet.

Dann kam ein Gerichtsvollzieher wegen des ersten Verfahrens. Ich sollte 4837,27 Euro (also die volle Summe) berappen. Gisela van der Heijden versprach eine Überprüfung, bei der ich nicht aufs Tempo drückte, der neue Anwalt von Stachowske reagierte auf einen Ratenzahlungsvorschlag von mir nicht, der alte Anwalt hüllte sich in Schweigen, als ich ihn um eine Bestätigung bereits gezahlter Raten bat.

Für Montag hat mich dieser Gerichtsvollzieher ins Amtsgericht von Wilhelmshaven gebeten. Ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. "Dann sind Sie die Geschichte los", sagt der Gerichtsvollzieher. Stimmt. Denn mit meinem Wunsch nach Begleichung der Forderung im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten scheine ich nicht durchzudringen.

Dieses Wochenende werde ich alle Belege sichten, mails und Briefe ausdrucken und die Staatsanwaltschaft von Lüneburg einschalten. Soll die doch prüfen, ob die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und die beiden Anwälte korrekt handeln.

Nun noch das Sahnehäubchen: Aus dem jüngsten Verfahren vor dem Landgericht in Hamburg resultieren Forderungen an Stachowske. Normalerweise sagt dann ein Anwalt, dass er diese Forderung von der eigenen Forderung abzieht. Soll er sogar angekündigt haben. Aber Ankündigungen kenne ich inzwischen genügend...






Soeben hat jemand diesen Kommentar hinterlassen: "ich kann nur sagen das es mir besser geht seit ich vor drei wochen einfach heimlich gegangen bin." Ob´ stimmt oder nicht: Das würden viele unterschreiben...

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