Donnerstag, 17. Februar 2011

München lehnt ab

16. Februar 2011
Keine Einstweilige Verfügung gegen Jugendhilfe Lüneburg

Der vom Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gestartete Rundumschlag gegen "Cyber-Stalker" und ehemalige Klientinnen sowie Klienten ist vom Landgericht München (Az. 25 O 2497/11) als weitgehend "zulässige Meinungsäußerung" eingestuft worden. Deshalb wurde eine von  uns beantragte Einstweilige Verfügung abgelehnt.

Ähnlich wie das Gericht argumentierte der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch. Dem war offenbar bewusst, dass Meinungsäußerungen vom Münchner Landgericht besser geschützt werden als vom Hamburger Landgericht.

Die Argumentationsschiene dieses Anwaltes: Wer als "Cyber-Stalker" gemeint ist, sei nicht erkennbar, außerdem sei Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch ein juristischer Laie, dem man zugestehen müsse, dass er Gerichtsbeschlüsse sprachlich nicht so rüberbringe, dass sie auch juristisch betrachtet korrekt wiedergegeben worden sind. Was der als eindeutig empfinde, müsse gar nicht eindeutig sein.

Wenn allerdings Ruthard Stachowske oder die Jugendhilfe Lüneburg juristisch aktiv wird, schlendern die nach Hamburg. Das ist clever. Dort argumentieren sie dann auch ganz anders. Das ist ebenfalls clever. Gegen mich verlieren werden sie trotzdem.

Ein Rohrkrepierer ist der Beitrag von Ruthard Stachowske aber jetzt schon. Da nach seinen Angaben immer mehr Kooperationspartner hellhörig werden, hat er sich einen Bärendienst erwiesen. Jedem Hilfesuchenden muss jetzt nämlich bei sorgfältiger Vorprüfung der Einrichtung per Stöbern im Internet klar sein, dass er nicht nur in Wilschenbruch gedemütigt, erniedrigt und menschenverachtend behandelt wird, sondern auch anschließend.

Der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg versucht als Erklärung für die Veröffentlichung "politischen Druck". Der scheint Ruthard Stachowske inzwischen zu groß zu sein. Er müsste aber noch größer werden. Ein angeblicher Helfer, der Hilfesuchende niedermacht statt nach Gespräch und Ausgleich zu streben, ist nach meiner ganz persönlichen Auffassung eine Person, um die man im Notfall einen weiten Bogen machen sollte.

Ich selbst habe erfahren: In juristischen Auseinandersetzungen schreckt Ruthard Stachowske  auch vor der plumpesten Lüge nicht zurück. Fühlt man ihm oder der Jugendhilfe Lüneburg auf den Zahn, stellt man fest: Gebiss nicht vorhanden.

Laut Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg soll auch keinesfalls behauptet werden, Gerichte hätten sich intensiv mit der Arbeit der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch auseinandergesetzt. Wie wahr! In solchen Verfahren ist das auch nicht die Aufgabe von Gerichten. Ruthard Stachowske wird das sicherlich bis heute nur falsch verstanden haben.

Immer wieder am Rande interessant ist: Dieser Mann, der sich vom "Hamburger Abendblatt" als "Arzt der Einrichtung" hat bezeichnen lassen, der Stellungnahmen eine Zeit lang mit "psychologischer Psychotherapeut" unterschrieb, äußert sich in den Schriftsätzen seines Anwaltes zu diesem und zu jenem, aber zu angemeldeten Zweifeln an seinen Titeln - da hüllt er sich in eisernes Schweigen.

Und was ist da los? Bei der Behauptung, die Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch sei ein Fachkrankenhaus bzw. eine Fachklinik, folgte stets eine Bescheinigung der Rentenversicherung. Dieses Mal nicht. Für diese Behauptung gab Ruthard Stachowske eine Eidesstattliche Versicherung ab. Ist die stets vorgelegte Bescheinigung verloren gegangen?

Keinesfalls bestreiten kann der Anwalt der Jugendhilfe Lüneburg, dass Ruthard Stachowske eine Fachtagung samt Fachaufsatz zu Stalking angekündigt hat, wobei dieser Jurist als Mitorganisator benannt worden ist, während das Landgericht von München immerhin bestätigt, dass ich kein Stalker bin. Klingt irre - ist es auch.

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