Mittwoch, 18. August 2010

Leserbriefe

18. August 2010
Postgeheimnis gibt es nicht

Je mehr ich in Ihren Beiträgen und den Kommentaren lese, desto mehr wird mir wieder bewusst, was ich in den letzten Jahre verdrängt habe. In Ihrem Beitrag "Zu weit gesprungen" erwähnen Sie den Umgang mit Post in der TGW.

Ich kann mich gut erinnern, dass mir meine privaten Dinge wie Handy, Ausweis und Bankkarte abgenommen wurden. Diese wurden für mich in "Verwahrung" genommen. Ich habe oft nach Post von meiner Ex-Freundin gefragt, die mir schreiben und Bilder von meinem Hund schicken wollte. Ich bekam aber immer die Antwort, es sei nichts gekommen. Telefonieren durfte ich nicht. Ich habe das alles Anfangs geglaubt und hielt die Füße still, war traurig und fühlte mich allein gelassen.

Nach längerer Zeit bekam ich dann Post von meiner Mutter. Ich bekam den Brief von meiner Therapeutin übergeben, der geöffnet und auseinandergefaltet war, mit dem Hinweis:

"... ich habe ihn nur überflogen, aber nicht genau gelesen..."

Aha, dafür hatte ich natürlich vollstes Verständnis, denn es hätte ja sein können, dass meine Mutter, die übrigens meinen Sohn versorgte, konspirative Texte mit mir austauschte, Drogen reinschmuggeln wollte oder gar plante, die Einrichtung in die Luft zu jagen.

Als ich aus der Einrichtung entlassen wurde, bekam ich meine persönlichen Sachen zurück. Und siehe da, es war sogar ein Brief von meiner Freundin mit Foto vom Hund dabei. Das Briefgeheimnis existierte dort auch nicht. Keine Privatsphäre, Entmündigung auf der ganzen Linie, Erniedrigungen und Demütigungen, Strafgelder zahlen usw., das verkörpert die TG Wilschenbruch für mich.

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16. August 2010
Nicht sonderlich amüsiert

Ich bin ehemaliger Klient aus der TG Wilschenbruch und ebenfalls, so wie ihr, nicht sonderlich amüsiert über diese Einrichtung.

Ich habe oft und lange darüber nachgedacht, einen längeren Brief an die DRV'en zu schreiben und den "Fachleuten" dort mal die Behandlung in Wilschenbruch aus Klientensicht darzustellen. Ich war dort 12 Monate. Wenn Ihr mich fragt, wie ich es so lange dort ausgehalten habe, kann ich heute nur sagen, ich habe die Distanz zu meiner Heimatstadt gebraucht - alles Andere wäre schief gegangen.
Als ich aus der TG entlassen wurde, hatte man mir in der Abschlussgruppe prognostiziert, dass ich ein "Uralt-Hippie" sei, ich wolle sowieso nur "breit sein" usw. Was sich in den Gruppen teilweise abspielte, darüber könnte ich Romane verfassen, besonders aus heutiger Sicht!

Wie so viele andere habe auch ich lange nichts unternommen, im Hintergrund bleibt immer der Gedanke, dass es zu nichts führen wird und wahrscheinlich nur Ärger gibt. Sich mit Ruthard anzulegen bedeutet, viel Energie und Durchhaltevermögen haben zu müssen.

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15. August 2010
Privatsphäre ist verboten

RS nimmt Menschen nicht nur die Freiheit, sondern erniedrigt und demütigt sie obendrein. Wenn man bedenkt, wie sich eine derartige Vorgehensweise auf physisch und psychisch labile Menschen auswirkt, die ja aus ebendiesem Grunde in eine Therapie gehen....

Das Ziel von Drogentherapien, so wie ich es verstehe, sollte sein, Abhängigen einen sicheren Raum anzubieten, damit sie zunächst einmal Distanz zum Leben mit Drogen bekommen können. Dazu gehört, dass sie sich verstanden fühlen, über das sprechen dürfen, was sie beschäftigt, in eine Gemeinschaft eingebunden sind, die sie trägt (und die sie auch mittragen) und sich mit ihrer Abhängigkeit auseinander zu setzen - und zwar in ihrer "Geschwindigkeit", das braucht Zeit und Vertrauen.

Sie sollten befähigt und dabei unterstützt werden, eigene Entscheidungen verantwortlich treffen zu können. Das Ganze versteht sich selbstverständlich unter der Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes und den Grund- und Menschenrechten im Allgemeinen. (Genaueres dazu ist nachzulesen beim "Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V." oder "International Federation of Social Workers" (IFSW))

In Wilschenbruch gibt es das alles nicht: Sie haben zwar Distanz zum Leben mit Drogen, aber dann ist auch schon Schluss. Verstanden werden sie nur so, wie die Therapeuten sie verstehen wollen, nämlich als krank, kriminell und nicht eigenständig lebensfähig. Sie dürfen nur über das sprechen, was von den Therapeuten "erfragt" wird, aber nicht über Drogen oder Sucht - auch nicht kritisch. Und wenn gesprochen wird, ohne Stachowske zu fragen, wird alles in die nächste Gruppensitzung gezerrt und zerfetzt. Privatsphäre ist dort verboten!

Die Gemeinschft trägt sie nicht, sondern gängelt sie, weil die "älteren" Therapieteilnehmer die Verantwortung übertragen bekommen. Werden sie dieser nicht gerecht, dann gibt's Stress mit Ruthard, und davor haben alle Angst. Themen werden nicht behutsam, z.B. im Einzelgespräch angegangen, sondern mit der "Brechstange" in der Gruppe, auch wenn es sich um aüßerst sensible Dinge wie Missbrauch, Vergewaltigung in der Familie, Menschenhandel oder Prostitution handelt. Wer nicht sofort alles auspackt, wird in der Gruppe zusammengebrüllt. So war es jedenfalls 2004.

Was die Kostenträger angeht, im Allgemeinen die DRVen, werden klare Vorgaben gemacht, wie und mit welchen Inhalten Therapien vonstatten zu gehen haben, also, welche "Leistung" von den Anbietern zur Rehabilitation der Patienten "eingekauft" wird. 

Ich selber hatte in meiner Therapie in 12 Monaten zwei oder drei Einzelgespräche, das war's. Das sind abrechnungsrelevante Leistungen und meines Wissens im Kostensatz inbegriffen. Genaueres müsste ich bei der DRV Oldenburg-Bremen erfragen, die könnten mir sicherlich sagen, wie viele "Einzel" für mich abgerechnet wurden.

Ich habe mich damals irgendwie mit "Ach und Krach" durch meine Therapie hindurchlaviert, wurde aber aus heutiger Sicht massiv meiner Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte beraubt. Und ich wollte wirklich Therapie machen und mein Leben verändern, was ich ja auch ohne weiteres Zutun der TG Wilschenbruch getan habe.

Wenn gewünscht, kann ich Unterlagen zu ethischen Prinzipien laut DBSH, IFSW und IASSW per Mail zusenden.

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Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung des Blogbetreibers wieder.

Sonntag, 1. August 2010

Behördenstalking?

28. und 29. Juli 2010
Ein Anwalt - ein Buch/Stachowske-Anwalt bedankt sich bei mir

Hier lesen

25. Juli 2010
Wird die Jugendhilfe Lüneburg
unentwegt belagert?elagert?

"Der Begriff ´Stalking´ ist vom englischen Verb ´to stalk´ abgeleitet, das in der Jägersprache ´anpirschen/sich anschleichen´ bedeutet.


Dahinter verbirgt sich das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwer wiegend beeinträchtigt wird."

Definiert die Polizei einen Straftatbestand, an den man kaum zu denken wagt, wenn man die Klageschrift des Anwaltes von Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch unter dem Dach der Jugendhilfe Lüneburg liest (Az. 325 O 172/10, Landgericht Hamburg).

Doch dieser Gedanke könnte einem kommen, wenn dieser Anwalt schreibt, man verklage mich, weil ich den Kläger "in seinem beruflichen Fortkommen" behindere. Das geschehe so: "Wegen der Fülle von Anfeindungen und der großen Aufmerksamkeit, die diese Veröffentlichungen des Beklagten in der Szene gefunden haben, muss sich der Kläger mittlerweile auf nahezu jeder der durchaus zahlreichen wissenschaftlichen Veranstaltungen, an denen er als Referent oder Zuschauer teilnimmt, gegenüber den Vorwürfen des Beklagten rechtfertigen."

Das ist noch kein Stalking? Stimmt. Doch der Anwalt von Ruthard Stachowske hat auf Seite 17 seiner Klageschrift erst angefangen - heißt: Er geht noch weiter. Und landet bei der Jugendhilfe Lüneburg.

Was der angeblich geschieht, formuliert dieser Anwalt so: "Die Arbeitgeberin des Klägers, die Jugendhilfe Lüneburg gGmbH, sieht sich darüber hinaus inzwischen unentwegt in der Situation, gegenüber ihren Kostenträgern, wie beispielsweise der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, aber auch gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und sonstigen Kooperationspartnern klarzustellen, dass der Leiter der TG Wilschenbruch kein Krimineller ist..."

Diese Passage muss man mehr als einmal lesen, um sie zu begreifen. Da ich nie behauptet habe, dass Ruthard Stachowske ein Krimineller ist, drängen sich Fragen auf. Die lauten: Kommen diese Behördenvertreter persönlich vorbei und belagern die Einrichtung? Oder was bedeutet "unentwegt"? Laut Wörterbuch gibt es viele Bedeutungen, dazu gehören demnach "beharrlich, dauernd, ständig, unbeirrt, ununterbrochen, unverdrossen, ausdauernd, hartnäckig, permanent, unermüdlich, unerschütterlich, unverbrüchlich, zäh".

Wäre dieses "unentwegt" also Behördenstalking? Wenn ja - was habe ich damit zu tun? Warum verbittet sich die Jugendhilfe Lüneburg nicht einfach das, was sie offenbar als Belästigung empfindet?

Wenn aber die Behördenvertreter gar nicht persönlich vorbeikommen, sondern "unentwegt" anrufen? Wäre es dann besser? Und wie müsste man sich diese Telefonanrufe vorstellen? Etwa so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Ich habe die Veröffentlichungen von Herrn Tjaden gelesen." "Guten Tag, Herr Müller. Um das ein für alle Mal klarzustellen, versichere ich Ihnen, dass mein Angestellter kein Krimineller ist." Oder so? "Guten Tag. Mein Name ist Müller. Ich arbeite beim Jugendamt X. Aus den Veröffentlichungen von Herrn Tjaden schließe ich, dass Sie einen Kriminellen beschäftigen."

Wie aber käme beispielsweise ein Jugendamtsmitarbeiter bei Anrufvariante 2 auf solch eine Unterstellung? Darf er sich so was aus den Fingern saugen?

Bleibt festzuhalten: Liest man diese Passage aus der Klageschrift aufmerksam, dann verstecken sich darin schwere Vorwürfe gegen die Kostenträger der Jugendhilfe Lüneburg. Was jetzt besteht, ist Klärungsbedarf, damit Schluss ist mit "unentwegt".

Dazu möchte ich gern beitragen und frage deshalb diese angeblich persönlich Vorbeikommenden oder ständig Anrufenden: Haben Sie wirklich all meine Veröffentlichungen gelesen oder haben Sie die nur überflogen?

Möglich wäre aber auch: Behördenvertreter fragen sich jetzt, warum ein Anwalt solche Behauptungen aufstellt. Das dürfte besonders für die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweg gelten. Weil: Auf Seite 7 der Klageschrift wird ein Rentenversicherungs-Mitarbeiter als Zeuge für Ruthard Stachowske aufgerufen. Woher würde der anreisen? Aus Laatzen, wo die Deutsche Rentenversicherung Hannover-Braunschweig ihren Sitz hat, oder als "Unentwegter" aus Wilschenbruch?

Ob so oder so: Eine Fahrgemeinschaft zum Hamburger Landgericht würde der mit dem Anwalt von Ruthard Stachowske wohl kaum bilden.