Samstag, 28. November 2009

Therapeutische Gemeinschaft Wilschenbruch (VIII)

Mutter wird "hart dran genommen"

Nach eigenen Angaben therapeutisch weitergebildet hat sich Professor Dr. Ruthard Stachowske als pädagogischer Rollenspieler, als Gestalt- und als systemischer Familientherapeut, außerdem als Traumaberater. Ulrike Krüger (Name geändert) spricht auch nach über fünf Jahren über ihre Zeit in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch noch so, als habe sie die Einrichtung erst gestern verlassen. Stundenlang erzählt sie, immer wieder fragt sie sich, wie ihr geschehen ist und ihre Therapeutin sage: “Wenn ich das alles gewusst hätte, hätte ich Sie dort nie hingeschickt.” Die Flyer, mit denen Stachowskes Gemeinschaft Werbung mache, sei aus vielen Praxen verschwunden.

Als Mutter von zwei Kindern habe man sie “hart dran genommen”, begründet worden sei das von Ruthard Stachowske mit der Verantwortung für die Erziehung des Nachwuchses. Nach 14 Monaten sei sie endlich abgehauen: “Mein Herz schlug bis zum Hals vor lauter Angst, dass sie mich schnappen. Ist das nicht verrückt? Ich war doch freiwillig in Therapie gegangen.” Bei der Ursachenforschung für diese Angst fällt der 48-Jährigen ein: “Ganz oft wurde uns in den Gruppen gedroht: Wer irgendetwas nach draußen dringen lässt, bekommt eine Anzeige.”

Inzwischen sind die beiden Mädchen wieder bei Ulrike Krüger. Nach ihrer Flucht aus der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch übernahm eine Pflegemutter die Betreuung ihrer Kinder. Die habe “ganz in der Nähe” gewohnt.

Vier Stunden hat dieses Gespräch gedauert. Die 48-Jährige beendet es mit den Worten: “Professor Stachowske redete uns immer ein, dass wir draußen allein nicht zurecht kämen.” Das schafft Ruthard Stachowske aber auch nicht immer. Manchmal braucht er einen Anwalt zur “vehementen Verfolgung” seiner Interessen. Mir ist diese Verfolgung am 28. Mai 2009 angekündigt worden. Seither verfolgt der Anwalt des Professors offenbar ganz genau, was ich im Netz veröffentliche. Beispielsweise das Schreiben des Anwaltes als PDF-Datei im blog http://behoerdenmuehlen.beeplog.de. Dieses blog hat der Jurist inzwischen sperren lassen. Zwei andere auch. Begründung: Er habe die Veröffentlichung nicht autorisiert.

Von öffentlichem Interesse ist aber durchaus, womit dieser Anwalt im Auftrag der Jugendhilfe Lüneburg als Betreiberin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch gedroht hat. Es sei hier noch einmal wiederholt: “Meine Mandantin und deren Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich der betreuten Personen und der damit zusammenhängenden Vorgänge einer Schweigepflicht nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch). Aus diesem Grund werden in dieser außergerichtlichen Korrespondenz daher familiengerichtliche Beschlüsse oder Urteile sowie Dokumente der Jugendämter zu Beweiszwecken nicht vorgelegt, da Mitarbeiter meiner Mandantin sich hierdurch strafbar machen würden.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Durchsetzung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche Ihnen gegenüber vor den ordentlichen Gerichten meine Mandantin unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands nach § 34 StGB zur Abwehr rechtswidriger Angriffe auf Vermögen und Ehre befugt ist, solche Geheimnisse zu Beweiszwecken zu offenbaren. Das wird meine Mandantin notfalls auch tun.”

§ 34 StGB lautet: “Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Das geschützte Interesse wären also das Vermögen und die Ehre von Professor Dr. Ruthard Stachowske, das beeinträchtigte Interesse die Verletzung der Schweigepflicht. Ob der Gesetzgeber das so gemeint hat?

Veröffentlicht am 4. Juli 2009

6 Kommentare:

  1. Wer schutzbefohlene,hilfe/suchende-bedürftige Menschen sich bis auf das letzte Hemd ausziehen lässt(jegliche intimen und verborgene Winkel seines Lebens hervor bringt)und genau das dann beim Ablösungsversuch gegen ihn verwendet,indem er die Menschen als so hochgradig gestört und quasi lebensunfähig beschreibt,dies dann auch noch weitergibt an Jugendämter,Gutachter,Verfahrenspfleger,Richter,etc.,würde im Notfall die Schweigepflicht brechen!?
    Darauf käme es dann auch nicht mehr an,aber wer weiß,welche Notizen sich dieser Prof.beim HOSEN RUNTER LASSEN gemacht hat.Sind wir doch richtig gespannt!

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  2. EIN KLEINES MÄRCHEN:
    Eine werdende Mutter kommt in die TG-W. um dort Therapie zu machen.Ihr Kind kommt zur Welt,es wird ersteinmal von anderen Klienten,die ebenfalls dort Therapie machen,versorgt.Da die Mutter nicht in der Lage ist ihr Kind selbst zu versorgen-laut des Leitungsteams der Einrichtung-wird es länger von den Klienten versorgt.Kind will zu Mama.
    Die Mutter macht weiter Therapie in dieser familienorientierten Einrichtung.Das Kind wird von anderen Klienten fortwährend versorgt.Es geht dem Kind nicht so gut.
    Die Mutter macht Therapie,ist jedoch in der Lage Kinder von wiederum anderen Klienten zu versorgen bis sie schließlich feststellen muß,das ihr Kind von den anderen Klienten besser versorgt zu sein scheint ,als von ihr selber.Dem Kind geht es besser.
    Mittlerweile sind einige Jahre ins Land gegangen,die Mutter macht keine Therapie mehr,ist clean und gesund,das Kind wird immer noch von ,inzwischen aufgestiegenen,Klienten( Ex-Klienten werden sog.Bezugstherapeuten)in der Einrichtung versorgt.Das Kind sagt schon Papa zum ,,Bezugstherapeuten'',ihm geht es gut.
    Die Mutter möchte ihr Kind selbst versorgen...geht aber nicht ,weil die Mutter keinen BEZUG zu ihrem Kind hat...und das Kind??
    Dem geht es schlecht..warum wohl? Es soll weg vom Papa!!
    Wer sich bis jetzt noch nicht gefragt hat wann denn die Mutter das Kind versorgt haben könnte,sollte das spätestens jetzt tun,vorausgesetzt dieses Geschicht wäre Realität.
    Dieses kleine Märchen wurde im Auftrag der Autorin erzählt.
    Die Moral von der Geschicht: Krieg dort keine Kinder nicht

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  3. Hallo Herr Tjaden!

    Kleiner Hinweis: In allen mir bekannten therapeutischen Gruppen gilt die Regel das nichts von dem in der Gruppe gesagten nach außen getragen wird. Das ist also keine Drohung sondern eine der wichtigsten Therapieregeln.

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  4. Man sollte nach Therapiesitzung keine Nachbesprechung machen da hast du vollkommen Recht.Nur denke ich du hast da was falsch verstanden.In Wilschenbruch sollten wir keine Nachbesprechung machen weil wir das ja gar nicht "gesteuert" bekommen.
    Genau so mit dem "Geschützten Rahmen"der ist eigentlich für Patienten gedacht nicht fürn Stachowske(siehe Ch.T)

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  5. Nachgehakt:Kinderpornografie

    Hallo Herr Tjaden,

    auf Ihren Seiten lassen Leute schreiben, die wegen Verbreitung von Kinderpornogtafie im Internet verurteilt sind. Dann war "Burgdorf" kein Justizskandal- Sie haben doch etwas mit Kinderpornografie im Internet zu tun. Wie in Burgdorf- unter dem Deckmantel von "Kinderschutz" verstecken sich die Täter- und Sie helfen. Wenn Sie wirklich freigesprochen wurden, dann veröffentlichen Sie doch das Urteil/den Freispruch auf Ihren Seiten, so kann sich ein jeder "Bild Dir Deine Meinung".
    Sie hören und lesen "Neues" über sich.

    Best regards,

    Bob Woodward Carl Bernstein

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  6. Also, nach 3 Monaten immer noch nichts neues unter der Sonne.
    Ihr solltet vielleicht mal nicht so viel Bild dir deine Meinung lesen.

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